Weiterbildungen nicht auf die lange Bank schieben: Es drohen Strafen von bis zu 20.000 €
Warum Sie die Weiterbildungen nicht auf die lange Bank schieben sollten… Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5…
Modulwoche vom 07.10. – 10.10.2024
Beginn: jeweils 7.30 Uhr
Beginn: 7.30 Uhr
Beginn: 7.30 Uhr
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Warum Sie die Weiterbildungen nicht auf die lange Bank schieben sollten… Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5…
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. hat mit Informationsschreiben vom 15.01.19 konkret mitgeteilt, wie sich die Prüfungen in…
Der deutsche Transportmarkt obliegt derzeitig einem Wandel, der durch verschiedenste Faktoren herbeigeführt wurde. Unter anderem wegen des boomenden…
Modulwoche vom 07.10. – 10.10.2024
Beginn: jeweils 7.30 Uhr
Beginn: 7.30 Uhr
Beginn: 7.30 Uhr
Beginn: 7.30 Uhr
Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen.
Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.
Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Förderung zur beruflichen Bildung möglich!
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.
Förderung zur beruflichen Bildung Möglich!
für schwere LKWs
• unbeschränkte Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 kg
• höchstens 9 Sitzplätze inkl. Fahrersitz
• beinhaltet die Klasse C1
Förderung zur beruflichen Bildung Möglich!
für schwere LKWs mit Anhänger
• unbeschränkte Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger
• Besitz der Fahrerlaubnis für C notwendig
• beinhaltet die Klassen BE, C1E, T
Förderung zur beruflichen Bildung Möglich!
Geschult werden Ladungsicherungsseminare nach VDI 2700
Fahrzeugführer, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen diesen Basiskurs absolvieren. Ein Schwerpunkt der Schulung konzentriert sich auf die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Fachwissen, das Sie zum vorschriftsmäßigen und sicheren Transport von Stück- und Schüttgütern benötigen. Im Seminar lernen Sie die für den Gefahrguttransport relevanten Vorschriften kennen und wissen, wie die Gefahrgutvorschriften aufgebaut und anzuwenden sind. Sie sind sich des von Gefahrgütern ausgehenden Gefährdungspotenzials bewusst und lernen die Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs kennen. Sie wissen, wie Fahrzeuge sachgerecht mit Stück- und Schüttgütern be- und entladen werden und welche Vorschriften für die Durchführung eines Transports zu beachten sind. Nicht zuletzt lernen Sie, welche Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen zu ergreifen sind. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen durch die Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung ausgestellt. Damit erfüllen Sie auch die Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbaukursen der Klasse 1 und der Klasse 7.
Förderung zur beruflichen Bildung Möglich!
– Rückwärtsfahren
– Fahrgassenfahrten
– Überwinden enger und unübersichtlicher Stellen
– Ausführungen von Flurförderzeugen, Anbaugeräten, Zusatzeinrichtungen
– Laderampentraining
– wirtschaftliche Fahrweise
– Fahrübungen
– Fahrten mit Starrdeichsel- und Drehschemel-Anhängern
– Wartung und Pflege von Nutzfahrzeugen
– etc.
Förderung zur beruflichen Bildung Möglich!
Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge nach BGG 925
Förderung zur beruflichen Bildung Möglich!
Post, Dokumente und Termingüter aller Art werden von Botenfahrer/innen bzw. Kurierfahrer/innen mit Hilfe von Kraftfahrzeugen transportiert und verteilt. Sie sind hauptsächlich bei privaten Post-und Kurierdiensten, Speditionsunternehmen, im Lieferverkehr von Nahrungs- und Genussmittel, Versandhäusern oder im Lieferservice von Gastronomiebetrieben.
Voraussetzungen
• mindestalter ab 18 Jahre
• nicht im Besitz der Führerscheinklasse B
• keine Eintragungen im Verkehrszentralregister
Ausbildungsinhalte
• Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
• ECO-Training/Wirtschaftliche Fahrweise
• Kundenorientiertes Verhalten
• Disposition und Routenplanung
• Umgang mit Navigationsgeräten und Routenplaner
• Erste Hilfe
• Theorieausbildung B
• Praktische Ausbildung Klasse B
• Gabelstapler
• Ladungssicherung
Dauer
bis zu 3 Monate
(abhängig von den benötigten Fahrstunden)
Beginn
Individueller Soforteinsteig nach Absprache möglich
Abschluss
• Führerschein der Klasse B
• Führerschein Gabelstapler
• Zertifikat Ladungssicherung
Förderung zur beruflichen Bildung Möglich!
Der deutsche Transportmarkt obliegt derzeitig einem Wandel, der durch verschiedenste Faktoren herbeigeführt wurde. Unter anderem wegen des boomenden Onlinehandels wächst die Menge der auf deutschen Straßen transportierten Güter stark, die Zahl der Fahrer aber geht tendenziell zurück. Mehr als die Hälfte aller Berufskraftfahrer in Deutschland sind älter als 45 Jahre. Etwa 30.000 bis 50.000 von ihnen gehen jedes Jahr in den Ruhestand, aber zu wenig Berufsnachwuchs steigt ein. Deshalb haben wir zwei Maßnahmen entwickelt, welche der erhöhten Nachfrage an Fachkräften in der Transportbranche entgegenwirken sollen. Beide Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch das Jobcenter oder Agentur für Arbeit komplett gefördert werden. Ein idealer Einstieg ins Berufsleben mit Zukunftschancen.
Ausbildungsziel:
Sie erwerben die gesetzlich vorgeschrieben Befähigungen um Güter im gewerblichen Bereich transportieren zu können.
Die Ausbildung enthält folgende Bereiche:
Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C/CE
Beschleunigte Grundqualifikation mit IHK- Prüfung
Ladungssicherung mit Zertifikat
Gabelstaplerschein
Voraussetzungen:
mind. 21 Jahre alt
Führerschein Klasse B
Geistige und körperliche Eignung
Dauer:
5,5 Monate in Vollzeit
Fördermöglichkeiten:
Die Maßnahme kann zu 100% über Bildungsgutschein gefördert werden. Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler.
Ausbildungsziel:
Durch eine fundierte und zeitgemäße Ausbildung erlangen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die speziellen Anforderungen des Arbeitsmarktes und werden dadurch optimal auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereitet.
Die Ausbildung enthält folgende Bereiche:
Theoretische und praktische Ausbildung zum Erwerb der
Fahrerlaubnis Klasse B
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette;
Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Ladungssicherung
Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften: Lenk- und Ruhezeiten
Kontrollgeräte
Gesundheit und Fahrsicherheit: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle;
Schaltstelle Fahrer: Verhalten des Fahrers als Repräsentant des Unternehmens
Logistik: Vorbereitung und Durchführung von Fahrten;
Grundzüge der Lagerwirtschaft
Navigationsgeräte
Voraussetzungen:
min. 18 Jahre alt
keine Eintragungen im FER
Geistige und körperliche Eignung
Dauer:
5,5 Monate in Vollzeit
Fördermöglichkeiten:
Die Maßnahme kann zu 100% über Bildungsgutschein gefördert werden. Sprechen Sie mit ihrem Vermittler.
Donaliesstr. 45/46, 06712 Zeitz
03441/ 688 16 16
0172/ 866 51 59
Montag | 09:00–16:00 |
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Dienstag | 11:00–18:00 |
Mittwoch | 09:00–16:00 |
Donnerstag | 09:00–16:00 |
Freitag | 09:00–14:00 |