LKW-Fahrerschulung

Die kalte Jahreszeit rückt näher. Genau der richtige Zeitpunkt, um Ihre Pflichtweiterbildungen für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr zu besuchen.

 

Wer muss zur Weiterbildung:

Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist,

regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Wer seinen Führerschein ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) erwirbt, muss zusätzlich eine Grundqualifikation absolvieren, um gewerbliche Fahrten durchzuführen.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz beruht auf der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Richtlinie der Europäischen Union musste auch in allen anderen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Wie oft muss ich zur Weiterbildung:

Eine vollständige Weiterbildung beinhaltet 35 Zeitstunden. Diese kann zusammenhängend oder in 5 Teilen  ( Module ) á 7 Stunden erworben werden

 

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung nicht besuche:

  • Fahrer, die ohne Qualifikation fahren, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR rechnen
  • Unternehmern, die Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnen oder zulassen, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 EUR

 

Was sind die Inhalte der Schulung:

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
  2. Anwendung der Vorschriften,
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

 

Wann finden die Weiterbildungen statt?

Im Regelfall finden die Schulungen samstags statt. Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen, bieten wir auch individuelle Termine an.  Die Termine finden sie aktuell auf unserer Homepage.

 

Wer darf die Weiterbildungen durchfüren?

Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE,
Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach § 30 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen,
Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/-in (BKF) oder Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) durchführen,
Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes durchführen.

 

Übernimmt meine Firma die Kosten?

Die entstehenden Kosten haben die den Beruf ausübenden Personen zu tragen. Deren Arbeitgeber kann aber die Kosten freiwillig übernehmen. Die Übernahme der Kosten kann durch das Bundesamt für Güterverkehr im Rahmen des Förderprogramms »Aus- und Weiterbildung« finanziell gefördert werden.

 

Wir bieten Ihnen:

  • verschiedene spezialisierte Dozenten
  • in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ärzten zeitnahe Termine für Ihre ärztlichen Untersuchungen
  • Vollverpflegung
  • Management Ihrer Modulplanung sowie ihrer ärztlichen Untersuchungen

 

Kontaktieren Sie uns unter:

Weißenfelser Str. 10, 06712 Zeitz

Telefon: 03441 6881616

Telefax: 03441 6881618

E-Mail: info@kompetenzzentrum-schmalz.de

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